Hinweisgebersystem

Eisenmann legt größten Wert auf Transparenz und Integrität. Daher sind wir stolz darauf, unsere Unterstützung für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt, zu betonen. Dieses Gesetz ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externen Geschäftspartnern, mögliche Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder Ethikrichtlinien sicher und vertraulich zu melden. Unsere Meldestelle steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Bedenken zu teilen und sicherzustellen, dass unsere Organisation stets ethischen Standards und rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Unser Verfahren gewährleistet sichere Kanäle zur Informationsweitergabe und schützt den Hinweisgeber vor Belästigung oder Vergeltung.

Beschwerden im Sinne des Hinweisgeberschutz-Gesetzes (HinSchG) können wie folgt gemeldet werden:

Bitte geben Sie beim Hinweis stets die folgende Unternehmensnummer an: HSG-15013

Sonstige Beschwerden

Eisenmann versteht Beschwerden als wertvolle Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Stakeholdern einer Organisation. Sie bieten uns die Möglichkeit, Mängel zu identifizieren, Prozesse zu verbessern und das Vertrauen in unsere Organisation zu stärken.

Externe Beschwerden können wie folgt an das Unternehmen kommuniziert werden:

  • Direkte Kommunikation mit dem Eisenmann Ansprechpartner (Vertrieb, Einkauf,
    Projektleiter, etc.)
  • anonym an:

Für eine effektive Handhabung von Beschwerden beachten Sie bitte die geltende Richtlinie.

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